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14. September 2026

GAEB ins Angebot: Leistungsverzeichnis einlesen statt aus dem PDF abschreiben

Ausschreibungen kommen als GAEB-Datei und parallel als PDF, das „zum Lesen“ gedacht ist. Wer die Positionen aus dem PDF abschreibt, baut Tippfehler ins Soll. Jede spätere Nachkalkulation misst dann gegen einen Satz, den es so nie gab.

GAEB ist die maschinenlesbare Form des Leistungsverzeichnisses. Einlesen heißt: Ordnungszahlen, Mengen, Einheiten, Langtexte bleiben die der Ausschreibung. Kalkuliert wird darauf — nicht auf einer Abschrift.

Was schiefgeht beim Abschreiben

  • Positionen rutschen, Mengen verdrehen sich, Einheiten (m² vs. m³) kippen
  • Nachträge lassen sich nicht mehr der Originalposition zuordnen
  • Die Rechnung enthält „ungefähr den Text“, der Prüfer der Vergabestelle kennt den Originalsatz

In Auftrag & Rechnung gehören Leistungsverzeichnisse und GAEB-Import ins Menü Kalkulation, nicht ins Nice-to-have. Daraus entsteht das Angebot. Aus dem Angebot Lieferschein und Rechnung — derselbe Positionsstamm.

Was GAEB nicht ersetzt

Das Aufmaß vor Ort. Die Entscheidung, welche Position ihr anbietet und welche nicht. Die Nachkalkulation, sobald gestempelt wird. GAEB liefert das Soll in einer Form, die sich nicht vertippt. Das Ist kommt aus der Zeiterfassung.

Wer selten ausschreibt, mag das PDF einmal abtippen. Wer regelmäßig öffentliche oder große private Ausschreibungen bedient, zahlt das Abschreiben in jeder Nachkalkulation noch einmal. Der Suchbegriff dafür ist nicht „Angebotssoftware“. Es ist „GAEB einlesen“.

Das Leistungsverzeichnis ist der Vertrag in Tabellenform. Eine Abschrift ist ein zweiter Vertrag, den niemand unterschrieben hat.

Wie Soll und Ist in der Rechnung zusammenkommen: Nachkalkulation. GAEB-Ablauf prüfen.

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