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14. September 2026

Pausen nach Arbeitszeitgesetz in der Zeiterfassung — nicht nach Gefühl

Pausen nach Gefühl heißen: jemand schreibt 30 Minuten, obwohl der Tag neun Stunden hatte, oder niemand schreibt etwas, obwohl mittags auf der Baustelle gegessen wurde. Beides rächt sich nicht am Nachmittag. Es rächt sich im Nachweis, in der Prüfung, im Streit um Überstunden.

Das Arbeitszeitgesetz ist hier eindeutig genug, dass eine App es setzen kann — und eindeutig genug, dass ihr den Einzelfall trotzdem mit Steuerberatung oder Anwalt klärt. Software ersetzt keine Rechtsberatung. Sie verhindert, dass der Standardfall jedes Mal neu verhandelt wird.

Die Regel, die die Stempelung kennen muss

Arbeitet jemand mehr als sechs Stunden, ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgesehen; bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pause kann gesplittet werden, aber nicht in beliebig kurze Fetzen. Kommen und Gehen auf ein 15-Minuten-Raster zu glätten, ist in vielen Betrieben vereinbart — dann muss das Raster für alle gelten, nicht nur wenn es dem Büro nützt.

Regionale Feiertage gehören hinterlegt, nicht jedes Jahr per Hand in die Liste. Vergessenes Ausstempeln darf nicht stillschweigend „Feierabend um 17 Uhr“ werden. Es muss auffallen.

Was die App tun sollte — und was nicht

  • Setzen: Pause vorschlagen oder Pflichtfeld beim Ausstempeln, wenn die Dauer die Schwelle überschreitet
  • Dokumentieren: Korrektur mit Bearbeiter, Zeitpunkt, Grund
  • Nicht tun: Pausen erfinden, wo niemand eine genommen hat, nur damit der Export „sauber“ aussieht

Die Zeiterfassung setzt Pausen nach Gesetz und glättet auf das Raster. Im DATEV-Nachweis stecken sie in der Tagessumme. Wer den Zettel abschafft, muss genau das mitnehmen — sonst ist die digitale Stunde ungenauer als der Papierzettel.

Eine Pause, die nur im Kopf des Poliers existiert, existiert für das Gesetz nicht. Eine Pause, die die App „schönrechnet“, auch nicht.

Mehr zum Stempel auf der Baustelle: Stempeln aufs Projekt. Regelwerk am Betrieb prüfen.

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